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   LSG Hessen, 06.04.2005 - L 8/14 KR 30/04   

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https://dejure.org/2005,21776
LSG Hessen, 06.04.2005 - L 8/14 KR 30/04 (https://dejure.org/2005,21776)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06.04.2005 - L 8/14 KR 30/04 (https://dejure.org/2005,21776)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06. April 2005 - L 8/14 KR 30/04 (https://dejure.org/2005,21776)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 7 Abs. 1 SGB 4
    SGB 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei Trainertätigkeit für den Deutschen Basketball Bund; Anforderungen an eine abhängige Beschäftigung im Sinne von § 7 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch - Viertes Buch (SGB IV); Maßgebliche Kriterien für die ...

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen versicherungpflichtiger und selbständiger Tätigkeit beim Trainerberuf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 06.04.2005 - L 8/14 KR 30/04
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG, wie sie das Sozialgericht zutreffend dargelegt hat (vgl. auch: BSG, Urteil vom 4. Juni 1998, B 12 KR 5/97 R m. w. N.).

    Dies ist anders zu bewerten als der Fall solcher Auftragnehmer, die persönlich undifferenzierte Arbeiten verrichten, welche sich nach der  Verkehrsanschauung von sonstigen typischen Arbeitnehmertätigkeiten nicht unterscheiden (BSG, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 zu Ausbeinerkolonnen in fleischverarbeitenden Betrieben).

  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84

    Keine Ausschlußfrist für die Erteilung einer Abmahnung

    Auszug aus LSG Hessen, 06.04.2005 - L 8/14 KR 30/04
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kommt dieser inhaltlichen Gestaltungsfreiheit wesentliches Gewicht zu (BAG AP Nr. 96 zu § 611 BGB m. w. N.).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90

    Arbeitnehmereigenschaft von Fotomodellen

    Auszug aus LSG Hessen, 06.04.2005 - L 8/14 KR 30/04
    Für den Fall eines Fotomodells hat das BSG entschieden, dass eine Eingliederung des Modells in den Betrieb des Fotografen oder des Unternehmen nur dann in Betracht kommt, wenn nach den von beiden Seiten verfolgten Zwecken und Interessen die verbleibenden Varianten der Ausführung einseitig durch den Auftraggeber bestimmt werden können (BSG, Urteil vom 12. Dezember 1990, B 11 RAr 73/90, SozR 3-4100 § 4 Nr. 1).
  • SG Wiesbaden, 17.05.2019 - S 8 R 312/16

    Versicherungspflicht, Statusfeststellung

    In diesem Zusammenhang kann der Kläger sich auch nicht auf das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) v. 06.04.2005, L 8/14 KR 30/04 , BeckRS 2008, 55287, berufen.
  • LAG Baden-Württemberg, 05.09.2019 - 15 Ta 2/19

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Arbeitnehmerstatus eines

    Das ist für die sozialrechtliche Abgrenzung zwischen versicherungspflichtiger und selbstständiger Tätigkeit beim Trainerberuf bereits anerkannt (vgl. Hessisches Landessozialgericht 06.04.2005 - L 8/14 KR 30/04 - Juris Rn. 33 ff.).

    Wie das Hessische Landessozialgericht (06.04.2005 - L 8/14 KR 30/04 - aaO) für den dort betroffenen Trainerassistenten ausgeführt hat, kann gerade im Rahmen von kurzfristigen Einsätzen ein für die selbstständige Tätigkeit ausreichendes Maß an individueller Gestaltungsfreiheit bestehen, das dazu führt, dass keine Weisungsgebundenheit im Sinne einer Arbeitnehmerstellung vorliegt.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 3476/15

    (Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Altenpflegerin für eine

    Die Vorgabe solcher Pläne stellt aber nur einen äußeren Rahmen dar, der allein eine Weisungsunterworfenheit und damit eine abhängige Beschäftigung nicht zwingend zur Folge hat (vgl Senatsurteil vom 23.04.2015, L 11 KR 3224/14; Hessisches LSG 06.04.2005, L 8/14 KR 30/04).
  • BSG, 19.12.2013 - B 12 R 49/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Augenfällig wird dies jedoch vor allem auf den Seiten 62 bis 81 der Beschwerdebegründung, auf denen der Kläger darzulegen versucht, dass sich die Entscheidung des LSG wie auch allgemein "die Tendenz in der Rechtsprechung, Pflegekräften den Status eines Selbständigen zu versagen" in "unauflösbare Widersprüche" (S 62 der Beschwerdebegründung) zu der Rechtsprechung des BSG zur Selbstständigkeit von GmbH-Geschäftsführern sowie zu anderen Urteilen ua des BSG (zB vom 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R - USK 9975; vom 29.10.1986 - 7 RAr 43/85 - USK 86145; vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - USK 2008-45) , des Hessischen LSG (Beschluss vom 6.4.2005 - L 8/14 KR 30/04) , des LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 10.6.2009 - L 16 R 53/08) sowie des Bayerischen LSG (Urteil vom 22.3.2011 - L 5 R 627/09) begibt.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2017 - L 2 R 3158/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - im ambulanten Pflegedienst tätige

    Die Vorgabe solcher Pläne stellt aber nur einen äußeren Rahmen dar, der allein eine Weisungsunterworfenheit und damit eine abhängige Beschäftigung nicht zwingend zur Folge hat (vgl LSG Baden-Württemberg Urteil vom 23. April 2015, L 11 KR 3224/14 und vom 16. April 2016 - L 11 R 3476/15, juris; Hessisches LSG 6. April 2005 - L 8/14 KR 30/04).
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